Sturmwarnung

Purbach
Mast (5m) am Fußwegende, Anfang Kanaleinfahrt - 47° 54´12"N/016°44´75"E

Breitenbrunn
Flaggenmast (15m) im Yachtclub Breitenbrunn (YCBb) - 47° 54´97"N/016° 46´20"E

Neusiedl am See
Mast (6m) auf der Mole im Südhafen - 47° 55´60"N/016° 50´34"E

Weiden                                                                                                                                            Mast Kanaleinfahrt, von See kommend links - 47° 55´005"N/016°51´137"E

Podersdorf
Leuchtturm an der Außenmole - 47°5 1´63"N/016° 49´60"E

Hölle
Mast (7m) am Haus des Wasserleitungsverbandes - 47° 49´40"N/016° 47´45"E

Illmitz
Mast in der Badeanlage - Gemeindehafen, südl. des YCI - 47° 45´26"N/016° 44´47"E

Mörbisch
am Mast (8m) des Polizei- und Zollwachhauses - 47° 47´10"N/016° 41´88"E

Rust
Turm mit Mast (10m) am Clubhaus des Burgenländischen Yachtclubs (BYC)
47° 48´21“N/016° 43´93“E

Oggau
Mast (20m) bei Kanaleinfahrt - 47° 50´43“N/016° 42´08“E

Fertörakos, neu ab 2010
Mast am Haus des Wasserverbandes - 47° 43´129"N/016° 41´35,36"E

Sturwarnanlage-Plan

Fertoerakos Kopie

 

 

 



Anmerkungen zur Sturmwarnung

Der Neusiedler See, als einziger Steppensee Mitteleuropas mit einer Nord-Süd-Erstreckung von 36 km und einer Breite von 7 bis 14 km, entwickelte sich zu einem Eldorado für die Wassersportler. Besonders die hervorragenden Windverhältnisse locken Segler und Surfer, in letzter Zeit auch immer mehr Kite-Surfer, ihren Sport auf dem Neusiedler See auszuüben.

Die Gefahren des Sees werden von den Sportlern und Urlaubern aufgrund der geringen Wassertiefe unterschätzt. Durch die geringe Wassertiefe und der großen Fläche (ca. 370 km2) entstehen bei Schlechtwetter Wellen von einem Meter und mehr. Diese kurzen Wellen bereiten den Urlaubern und Wassersportlern oft große Probleme. Alljährlich geraten dutzende Segler, Surfer sowie Benutzer von Tret-, Ruder- und Elektrobooten in Lebensgefahr.

Im Jahr 1994 wurde an 9 Standorten rund um den Neusiedler See eine Sturmwarnanlage errichtet. Im Jahr 2002 wurde die Anlage modernisiert (neue Steuerungseinheit, Tausch der Funkeinheit, Einbindung in das digitale Bündelfunknetz Burgenland auf TETRA 25 Standard). Die Sturmwarnanlagen bestanden aus einem orangen Blinklicht, einer Steuereinheit und einem integrierten Bündelfunkgerät zur Fernauslösung beziehungsweise Überwachung. Die Auslösung der Sturmwarnung wurde vom Landespolizeikommando Burgenland aufgrund von Wetterinformationen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik durchgeführt.

Im Rahmen eines EU-Projekts über die Erneuerung und Erweiterung der Sturmwarnanlage am Neusiedler See wurden die Warnleuchten erneuert, die Steuerkästen auf die neue Technik adaptiert und 2 neue Standorte (Weiden und Fertörakos) in Betrieb genommen. Durch den Lampentausch wurde die Sichtbarkeit der Lichtsignale wesentlich erhöht. Seit 2010 erfolgt die Auslösung über die Landessicherheitszentrale Burgenland.

Rund um den See sind optische Sturmwarnanlagen installiert. Die Sturmwarnung besteht jeweils aus einem orangen Rundum-Licht, welches am Ufer in erhöhter Position montiert ist.

Blinksignale Maßnahmen
40 mal pro Minute "Vorwarnung", ab einer Windstärke 6 ( 40 km/h und steigender Tendenz). Es sollte nicht mehr aus dem Hafen ausgelaufen werden. Schiffe auf dem Wasser müssen auf Starkwind getrimmt werden.
90 mal pro Minute

"Sturmwarnung", ab einer Windstärke 8 (60 km/h und steigender Tendenz). Jedes Schiff auf dem Wasser muss sofort den nächstgelegenen Hafen aufsuchen oder, wenn dieser nicht schnell genug erreichbar ist, beim Schilfgürtel Schutz suchen.

Die Auslösung der einzelnen Signale kann einzeln, in beliebig zusammengestellten Gruppen oder in Summe erfolgen. Die Fern-Auslösung beziehungsweise Fern-Überwachung erfolgt rechnerunterstützt über eine Grafikoberfläche. Eine Vorort-Auslösung durch berechtigte und eingeschulte Personen ist im Anlassfall ebenfalls möglich. 



ACHTUNG: Ab Mai 2011 wird vom 1. April bis 31. Oktober ein 24 Stunden-Betrieb eingeführt um die Sicherheit auch in der Nacht zu verbessern, vom 1. November bis 31. März gibt es die Sturmwarnung nur im Tagesbetrieb von 7-19 Uhr. Dies muss erst in einer Verordnung festgehalten werden, gilt aber ab sofort.

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