Merkblatt für Motorbootfahrer

Letztes Jahr wurden Kontrollen am Wasser durch die Bezirkshauptmannschaften bzw. durch die Polizei durchgeführt und es ist leider zu einigen Beanstandungen gekommen. Auch in diesem Jahr wurden bereits Kontrollen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Proberegatten, Übungsfahrten etc. am Neusiedler See durchgeführt. Dabei wurde einige Mängel wie zB fehlende Urkunden und/oder Bootspapiere festgestellt. 

A
us gegeben Anlass haben wir ein Merkblatt zusammen gestellt. Wir ersuchen alle Verantwortlichen aber vor alle die Bootsführer, Motorbootfahrer, Helfer, Trainer, Jurymitglieder etc. die Regeln und gesetzlichen Vorschriften  betreffend „Führen von Motorfahrzeugen“ zu beachten. Dazu haben wir ein Merkblatt zusammengestellt.
Bitte gut durchlesen und beachten. 

Der Neusiedler See ist ein einzigartiges Naturreservat und ein Paradies für Wassersportler!
 

Merkblatt für MotorbootfahrerGrundsätzlich ist das Führen von Motorfahrzeugen ab einer Antriebsleistung von 4,4 kW patentpflichtig. 

Das Schiffsführerpatent 10 m – Seen und Flüsse berechtigt zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.
 

Der Schiffsführer muss zur Führung des Fahrzeuges befähigt und geistig und körperlich geeignet sein. Der Nachweis für die Befähigung ist das entsprechende Patent. Wer sich in einem durch Alkohol oder sonstige Rauschmittel beeinträchtigten Zustand befindet, gilt als nicht geeignet.
 

Der Schiffsführer ist für Ordnung an Bord und für die Sicherheit des Schiffsbetriebes verantwortlich. 
 

Personenbeförderung: 
 

Die höchstzulässige Personenanzahl, die das Motorboot aufnehmen darf, ist in den Zulassungspapieren ersichtlich. 
 

Zulässige Geschwindigkeiten: 
 

·         grundsätzlich max. 50 km/h bei Tag und klarer Sicht 

·         bei Engstellen, breiter als 200 m und Nacht max. 25 km/h 

·         bei Engstellen, weniger als 200 m, sofern diese nicht gesperrt sind max. 10 km/h 

·         in Uferzonen (bis 200 m vom Ufer) und Schutzzonen (z.B. Badeplätze) nur zum An- und Ablegen 10 km/h 

·         Zeitgerecht ist die Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass kein gefährlicher Sog- / Wellenschlag entsteht 
 

Mitzuführende Urkunden: 
 

·         Schiffsführerpatent 

·         Identitätsausweis (Personalausweis) 

·         Zulassungsurkunde des Schiffes (Sportboote erhalten eine befristete Zulassung, diese wird durch die Zulassungsbehörde in regelmäßigen Abständen (5 Jahre) überprüft und verlängert). 

·         Meldeblatt B, C, D oder E (wird vom Wettfahrtleiter ausgehändigt) 
 

Mitzuführende Mindestausrüstung: 
 

Sofern in den Zulassungspapieren nicht anders festgelegt, sind mitzuführen: 
 

·         Anker mit Kette und/oder Leine 

·         Handfeuerlöscher (sofern in den Zulassungspapieren nicht anders vorgeschrieben, mind. 2 kg und der Handfeuerlöscher muss alle 2 Jahre durch entsprechendes Fachpersonal überprüft werden) 

·         Rettungsring mit Schwimmleine 

·         Ohnmachtssichere Rettungswesen für jede Person an Bord 

·         Erste-Hilfe-Ausrüstung 

·         Handruder 

·         Festmacherleinen 

·         Schöpfeimer / Ösfass

 

Zusammengestellt von: Silvia Auer-Thell, Landessegelverband Burgenland, Wettfahrtreferentin
Email: wettfahrt@lsv-burgenland.at ; Internet: www.lsv-burgenland.at

Regatten im Burgenland

Auf dem Neusiedler See und dem Neufelder See werden jedes Jahr zahlreiche Regatten veranstaltet. Im Regattakalender bemühen wir uns, möglichst alle Veranstaltungen aufzulisten. Viele dieser Daten werden über "Regatta 365" direkt von den Clubs eingetragen. Für die  Richtigkeit dieser Daten übernehmen wir keinerlei Haftung.

Alle Clubs die noch nicht "Regatta 365" verwenden, geben uns die Daten bekannt, und werden von uns eingetragen. Um sicher zu sein, ob diese Daten richtig sind oder sich geändert haben oder vervollständigt wurden, ist es unbedingt notwendig sich direkt auf der Website des veranstaltenden Clubs zu informieren. Um bei einer Veranstaltung teilnehmen zu können ist eine fristgerechte Anmeldung notwendig.

⇒  Der LSV-Bgld. mit seinen Funktionären übernehmen keinerlei Haftung für die Angaben im Regattakalender.

 

Sturmwarnung

 

Es gibt immer wieder Anfragen/Unklarheiten bez. Sturmwarnung am Neusiedler See. Deshalb folgende Information: Bei Fragen oder Anliegen betreffend Sturmwarnung wendet euch bitte an die Landessicherheitszentrale Burgenland (LSZ). Die LSZ ist die integrierte Leitstelle der Einsatzorganisationen im Burgenland und rund um die Uhr (24 Stunden, 365 Tage im Jahr) erreichbar. Tel. Nr. 02682-66100 – bitte den diensthabenden Schichtleiter verlangen.


Auf der Homepage der LSZ ist die Sturmwarnkarte Neusiedler See mit den aktuellen Warnmeldungen abgebildet. Die Sturmwarnkarte gibt es unter: https://www.lsz-b.at/jcms/index.php/de/sturmwarnkarte.html


Die Auslösung der einzelnen Signale kann einzeln, in beliebig zusammengestellten Gruppen oder in Summe erfolgen. Die Fern-Auslösung beziehungsweise Fern-Überwachung erfolgt rechnerunterstützt über eine Grafikoberfläche. Eine Vorort-Auslösung durch berechtigte und eingeschulte Personen ist im Anlassfall ebenfalls möglich. Ein eigener „Sturmwarnungsbescheid“ liegt nicht vor. In den ausgestellten Bescheiden (Durchführung von Segelregatten sowie Proberegatten und Übungen zur Schulung der Nachwuchssegler und Leistungssportler i.d.g.F.) der Behörden BH Neusiedl am See, BH Eisenstadt Umgebung und Magistrat Rust, i.d.g.F. ist nachzulesen: Bei Witterungsverhältnissen, die voraussichtlich zu einer Gefährdung der körperlichen Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer führen können, darf die jeweilige Regatta nicht begonnen werden. Bei Eintritt solcher Verhältnisse während der Regatta ist diese sofort abzubrechen.


In der Seen- und Flussverkehrsordnung, i.d.g.F.,  ist unter § 26 (1) und (2) folgendes geregelt: Sturmwarnung: § 26. (1) Die Schiffsführer haben sich über das Vorhandensein von Sturmwarneinrichtungen und die Art ihrer Signalgebung zu informieren. (2) Falls durch Sturmwarnzeichen das Aufkommen eines Sturmes angezeigt wird, müssen die Schiffsführer ihr Fahrverhalten so einrichten, dass sie noch vor Eintritt der Gefahr einen Hafen oder ein zum Landen geeignetes Ufer sicher erreichen.

 

 

Somit liegt die Verantwortung eindeutig beim ausführenden Organ der Veranstaltung und das ist die Wettfahrtleiterin oder der Wettfahrtleiter.

 

 

Die Kontaktdaten der Österr. Wasserrettung am Neusiedler See:

 

ÖWR-Landesverband Burgenland, 7063 Oggau, Setzweg 29

Notrufnummer: 130 (LSZ), ÖWR-Einsatzboot: 0664/762 16 03 (stationiert im Hafen Oggau)

Kontakt: Landesleiter und Ortsstellenleiter Stefan Ferschich, EM: stefan.ferschich[a]b.owr.at

Internet: http://b.owr.at

 

 

 

Wettfahrtordnung und Musterausschreibungen

Die Wettfahrtordnung und die Musterausschreibungen findest du unter "Download/Wettfahrtordnung/Musterausschreibung" in für alle sicher lesbarem PDF-Format.   

Die Arbeitsgruppe Dokumente im OeSV hat die Wettfahrtordnung überarbeitet. Am 27.11.2018 wurde sie im OeSV-Präsidium beschlossen und hat damit Gültigkeit.
Die Staatsmeisterschaften aller Klassen sind dzt. noch nicht von der BSO bestätigt. Der OeSV rechnet damit in den nächsten Wochen.
Bei allen anderen Klassen ist die Aufteilung in ÖM-Klassen, und solche die Klassenmeisterschaften durchführen dürfen fix.

Alle Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind zur leichteren Erkennbarkeit in roter Schrift.
Die wesentlichen Änderungen sind, dass die Mindestteilnehmerzahlen für Meisterschaftsregatten keine Bedingung mehr für die Titelvergabe sind. Im Folgejahr muss die Klasse aber mit einer Rückstufung rechnen. Die Sollzahlen für ÖM und KM wurden im Vergleich zur ÖSTM neu definiert und liegen darunter. Weiters wurde bei kurzen Targettimes (30 Minuten und darunter) das Zeitfenster für die Gültigkeit der Regatta vergrößert.
 

 

Die Verwendung der Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV sind bindend vorgeschrieben. 

Neu erarbeitet wurde eine umfassendere Haftungsausschlusserklärung für Ausschreibung und Registrierung. Der OeSV empfiehlt die beigefügten Texte zu verwenden.

Download: Haftungsausschluss fuer Ausschreibung.pdf (13 KB)

 

Alle Angaben ohne Gewähr.