Sturmwarnung

Vorwort: Gemäß §14 Burgenländisches Katastrophenhilfegesetz Abs.2 obliegt denjenigen Neusiedler-See-Ufergemeinden, in denen Strandbäder betrieben werden oder Schifffahrtsbetriebe ihren Standort haben die Errichtung und Erhaltung der erforderlichen Sturmwarnanlagen. In Abs.4 wird festgelegt, dass die Landesregierung durch Verordnung die in Betracht kommenden optischen Zeichen unter Bedachtnahme auf ihre deutliche Unterscheidbarkeit einheitlich festzulegen hat.

 

Allgemeines: Der Neusiedler See, als einziger Steppensee Mitteleuropas mit einer Nord-Süd-Erstreckung von 36 km und einer Breite von 7 bis 14 km, entwickelte sich zu einem Eldorado für die Wassersportler. Besonders die hervorragenden Windverhältnisse locken Segler und Surfer, in letzter Zeit auch immer mehr Kite-Surfer, ihren Sport auf dem Neusiedler See auszuüben.

Die Gefahren des Sees werden von den Sportlern und Urlaubern aufgrund der geringen Wassertiefe unterschätzt. Durch die geringe Wassertiefe und der großen Fläche (ca. 370 km2entstehen bei Schlechtwetter Wellen von einem Meter und mehr. Diese kurzen Wellen bereiten den Urlaubern und Wassersportlern oft große Probleme. Alljährlich geraten dutzende Segler, Surfer sowie Benutzer von Tret-, Ruder- und Elektrobooten in Lebensgefahr.

 

Anlagenbeschreibung: Im Jahr 1994 wurde an 9 Standorten rund um den Neusiedler See eine Sturmwarnanlage errichtet. Im Jahr 2002 wurde die Anlage modernisiert (neue Steuerungseinheit, Tausch der Funkeinheit, Einbindung in das digitale Bündelfunknetz Burgenland auf TETRA 25 Standard). Die Sturmwarnanlagen bestanden aus einem orangen Blinklicht, einer Steuereinheit und einem integrierten Bündelfunkgerät zur Fernauslösung beziehungsweise Überwachung. Die Auslösung der Sturmwarnung wurde vom Landespolizeikommando Burgenland aufgrund von Wetterinformationen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik durchgeführt.

Im Rahmen eines EU-Projekts über die Erneuerung und Erweiterung der Sturmwarnanlage am Neusiedler See wurden die Warnleuchten erneuert, die Steuerkästen auf die neue Technik adaptiert und 2 neue Standorte (Weiden und Fertörakos) in Betrieb genommen. Durch den Lampentausch wurde die Sichtbarkeit der Lichtsignale wesentlich erhöht. Seit 2010 erfolgt die Auslösung über die Landessicherheitszentrale Burgenland.

Das Verhalten auf See ist in der Seen- und Flussverkehrsordnung (SFVO), StF: BGBL II, Nr. 98/2013, Fassung vom 29.05.2015, in den §§ 4 u. 5 betr. Schiffsführer und im § 26 (1 u. 2) betr. Sturmwarnung genau geregelt.

 

Download: Seen-u-Flussverkehrsordnung- Fassung-2013.pdf (2 MB)
Download: SFVO-2014-Neuerungen.pdf (479 KB) 

Die Landessicherheitszentrale Burgenland erreicht man unter:

https://www.lsz-b.at/leistungen/sturmwarnung/

Blinksignale

40mal pro Minute: Vorwarnung
ab Windstärke 6 (Windgeschwindigkeit ab ca. 40 km/h und steigende Tendenz) 

90mal pro Minute: Sturmwarnung
ab Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit ab 60 km/h und steigende Tendenz)

 

Die Auslösung der einzelnen Signale kann einzeln, in beliebig zusammengestellten  Gruppen oder in Summe erfolgen. Die Fern-Auslösung beziehungsweise Fern-Überwachung erfolgt rechnerunterstützt über eine Grafikoberfläche. Eine Vorort-Auslösung durch berechtigte und eingeschulte Personen ist im Anlassfall ebenfalls möglich.

 

Alle Angaben ohne Gewähr! 

Purbach
Mast (5m) am Fußwegende, Anfang Kanaleinfahrt - 47° 54´04"N/16°44´46"E

Breitenbrunn
Flaggenmast (15m) im Yachtclub Breitenbrunn (YCBb) - 47° 54´58"N/16° 46´12"E

Neusiedl am See
Mast (6m) auf der Mole im Südhafen - 47° 55´36"N/16° 50´18"E

Weiden 
Kanaleinfahrt, von See kommend links - 47° 55´00"N/16°51´08"E

Podersdorf
Leuchtturm an der Außenmole - 47°51´37"N/16° 49´35"E

Illmitz-Hölle
Mast (7m) am Haus des Wasserleitungsverbandes - 47° 49´13"N/16° 46´59"E

Illmitz
Mast in der Badeanlage - Gemeindehafen, südl. des YCI - 47° 45´21"N/16° 44´33"E

Mörbisch
am Mast (8m) des Polizei- und Zollwachhauses - 47° 45´05"N/16° 41´52"E

Rust
Turm mit Mast (10m) am Clubhaus BYC - 47° 48´13“N/16° 41´58“E

Oggau
Mast (20m) bei Kanaleinfahrt - 47° 50´43“N/016° 42´08“E

Fertörakos
Mast am Haus des Wasserverbandes - 47° 43´13"N/16° 41´36"E

Alle Angaben ohne Gewähr!

 

Näheres unter

https://www.lsz-b.at/jcms/index.php/de/sturmwarnkarte.html