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Gastrecht

Wer darf bei Yachtclubs anlegen? Gibt es die Möglichkeit für Besucher während eines Urlaubs die Einrichtungen eines Yachtclubs zu nutzen?

Bei den meisten Yachtclubs gibt es für segelnde Urlaubsgäste die Möglichkeit die Clubeinrichtungen zu benutzen. Informieren Sie sich bitte vorher beim jeweiligen Yachtclub über die Möglichkeiten und Konditionen.
 
Für Segler, die Ihr Heimatrevier im Burgenland haben gilt folgende Regelung:
Bis auf Widerruf gewähren die Mitgliederclubs des LSV-Bgld. den Mitgliedern eines im LSV-Bgld. vertretenen Yachtclubs für einen Tag kostenlos das Gastrecht. Längere Liegezeiten (z.B. für Regattaveranstaltungen) müssen separat vereinbart werden. Gästeliegeplätze stehen in jedem Yachtclub zur Verfügung. Sollte kein Gästeliegeplatz mehr frei sein, darf ein anderer Liegeplatz nur nach Absprache mit dem Hafenmeister (oder dessen Vertreter) belegt werden.
 
Es ist jedem Club freigestellt Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen, Interessens- oder Steggemeinschaften, die nicht Mitglied eines im LSV-Bgld. vertretenen Yachtclubs sind, das Gastrecht zu verwehren. Doch auch hier gilt die alte Regel "Wie man in den Wald hineinruft, so schallts auch heraus". Sprechen Sie einfach ein anwesendes Mitglied an und erklären Sie was Sie vorhaben und fragen Sie, ob Sie willkommen sind.

Die Anlagen (Stege, Clubhaus, Kantine, Dusche, WC, etc.) des gastgebenden Yachtclubs sind pfleglich zu behandeln. Clubeigene Gegenstände (z.B. Clubschlüssel), die leihweise überlassen werden, und offene Konsumationsrechnungen sind, spätestens vor Verlassen des Clubgeländes, zu retournieren bzw. zu begleichen. Um die Mitgliedschaft eines im LSV-Bgld. vertretenen Yachtclubs zum Ausdruck zu bringen ist unbedingt der Clubstander am Schiff zu führen und die Mitgliedschaft des Schiffsführers mit der ÖSV-Mitgliedskarte zu dokumentieren. Die aktuelle ÖSV-Mitgliedskarte ist unbedingt mitzuführen und, auf Verlangen, vorzuweisen.





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