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Funkinformationen für SeglerHier erfahren Sie alles, was Sie über das Funken am Neusiedler See wissen sollten Die Funkfrequenz des LSV Burgenland
Der Landessegelverband betreibt für die Segler des Neusiedler Sees eigene Funkfrequenzen. Machen Sie mit, melden Sie sich an und ärgern Sie sich nicht mehr über hohe Handygebühren.
Anmeldebedingungen Mai 2004
Funkordnung des LSV - Mai 2004
Allgemeine Funkinformationen
LPD’s (low power device) „FunKeys“ (70cm Band) – 80 Kanäle PMR 446 (personal mobil radio) (70cm Band) – 8 Kanäle Betriebsfunk auf Sportfrequenzen (2m Band) Beim 11m Band (Frequenzen im Bereich von 27 MHz) wurden in Österreich insgesamt 40 Kanäle freigegeben. War die Sendeleistung anfänglich auf 0,5 Watt beschränkt, ist seit vielen Jahren eine Sendeleistung von bis zu 4 Watt gestattet worden. Diese Geräte sind in der Anschaffung günstig, CB-Funk ist anmelde- und gebührenfrei; jedermann und jedefrau können sich ein solches Gerät besorgen und nach Herzenslust „herumfunken“, solange das TKG (Telekommunikationsgesetz) mit seinen Auflagen nicht verletzt werden. Freigegeben wurden die CB-Frequenzen, weil die Qualität der Verständigung nicht besonders hoch ist und vielen Störungen ausgesetzt ist. Funktechniker und Experten sprechen beim 11m Band vom „Abfallhaufen der Funkfrequenzen“. Manchmal konnte man die Geräte weiter werfen als damit funken. Das Boot in Sichtweite erreiche ich nicht, aber den Italiener, der mit 100 Watt hinausbläst, den höre ich klar und deutlich. Auch LKW’s wurden häufig gut empfangen, wenn sie den Neusiedler Berg hinauf oder hinunter gefahren sind. Hochwertige Geräte arbeiten zwar besser, sind/waren aber entsprechend teurer. Am Neusiedler See gab es bis vor einigen Jahren ein gut ausgebautes CB-Funknetz, dessen Motor und Herz die Station „Galactica“ am Ruster Berg war. War deswegen, weil die Betreiberin dieser Fixstation verstorben ist und sich kein Nachfolger gefunden hat. Viele Segler haben sich damals aus Sicherheitsgründen ein CB-Gerät in ihr Boot eingebaut. Galactica verbreitete Gefahrenmeldungen, Sturmwarnungen und Notrufe. Legendär ist, dass die Station am Ruster Berg Rettungs- und Bergeaktionen von Feuerwehr, Wasserrettung und Polizei/Gendarmerie über CB-Funk und Telefon koordinierte und dirigierte. Auch verschiedene Hafernmeistereien waren über CB erreichbar (Oggau, Neusiedl, Podersdorf Südhafen). Dort konnte man einen Liegeplatz anfordern oder einen Tisch im naheliegenden Restaurant bestellen. Galactica vermittelte auch Funkgespräche vom nördlichen in den südlichen Seeteil und umgekehrt. Auf den CB-Frequenzen haben sich auch einige unverbesserliche Störenfriede breitgemacht, denen es Vergnügen bereitete, stundenlang den Kanal mit Musik zu blockieren.
Nachdem sich bis jetzt kein Nachfolger für den Betrieb einer ortsfesten CB-Funkstelle gefunden hat, wird das CB Netz am See wohl weiter schrumpfen. Die rasante Zunahme der mobilen Telefonie trägt natürlich auch dazu bei. Kaum ein Segler verzichtet heute auf die Mitnahme eines Handys, somit ist er erreichbar und kann in Notfällen Hilfe telefonisch anfordern. Wie schon der Name (low power device) sagt, handelt es sich dabei um Handfunkgeräte (HFG) mit geringer Sendeleistung. EU-weit wurden im 70 cm Band dafür 80 Kanäle freigegeben. Der Betrieb der FunKeys ist anmelde- und gebührenfrei. Die Sendeleistung ist auf 10 Milliwatt begrenzt, das ist gerade mal 1/100 Watt, also wesentlich schwächer als im CB-Bereich. Experten gehen von einer Reichweite bis zu 300 Meter aus. Bei idealen Bedingungen – aber wann gibt’s die schon – funkt man ein wenig weiter. Damit eignen sich diese Geräte maximal für eine Bord-Bordverbindung in nächster Nähe. Wegen der Anmelde- und Gebührenfreiheit sind Zustände wie auf CB zu erwarten, bzw. zu befürchten. Nach der Freigabe dieser Frequenzen ist auch die Betreuung/Überwachung durch die Behörde – wie auf CB – weggefallen. Nachdem die Antenne fix mit dem Gerät verbunden ist – eine andere darf gar nicht benützt werden – ist eine Reichweitenverbesserung durch Montage im Masttopp nicht möglich. Da diese Kanäle im Amateurfunkbereich liegen, sind Störungen durch Amateurfunker – welchen eine wesentlich höhere Sendeleistung gestattet ist – zu erwarten. Auch diese Funkgeräte zählen zu den FunKeys. Im 70 cm Band wurden dafür 8 Kanäle reserviert. Die Sendeleistung ist mit 0,5 Watt begrenzt, das ist zwar fünfmal stärker als die LPD’s, aber trotzdem nur ein Achtel der Sendeleistung eines CB-Gerätes. Die Reichweite wird von Technikern mit ca. 2–3 km angeben, unter optimalen Bedingungen bis 5 km. PMR 446 ist anmelde- und gebührenfrei, wegen der geringen Kanalanzahl sind ebenfalls chaotische Zustände zu erwarten, wenn sich dieser Funk durchsetzt. Die Funkgeräte sind HFG mit fix angebauter Antenne; eine andere Antenne darf nicht verwendet werden. Hier gilt dasselbe wie bei den LPD’s: eine Antennenmontage im Topp ist nicht möglich und auch verboten. Die geringe Kanalzahl lässt ein Ausweichen auf andere freie Kanäle nicht zu; weder bei den LPD’s noch bei PMR 446 ist ein „Anruf- und Notrufkanal“ festgelegt worden. Die Eignung dieser Geräte beschränkt sich wie bei den LPD’s auf eine Bord zu Bord Verständigung in nächster Nähe. Seit vielen Jahren betreiben die Segelvereine und Yachtclubs am See Funkgeräte im 2m Band auf den Sportfrequenzen, die teilweise auch von Clubmitgliedern mitbenützt werden. Derzeit sind vier Frequenzen am See in Verwendung: 160,575 MHz, 161,275 MHz und 163,200 als Regattafrequenz und 170,050 als allgemeine Seglerfrequenz. Österreichweit sind verschiedene Frequenzen für sportliche Zwecke reserviert, das gilt für die Segler genauso wie für Schifahrer oder Radfahrer. Der ÖAMTC und andere Vereine besitzen Geräte für die Sportfrequenzen und setzen sie auch im Bereich des Neusiedler Sees ein. Ein Sonderfall ist der AMH (Automobil-Motorboot-Funk-Hilfsdienst), besser bekannt als „Donau“. Er besitzt eine Funkbewilligung für sich und seine Mitglieder auf der ersten Sportfrequenz. Nachdem in der Funkbewilligung die Verkehrsmöglichkeiten taxativ aufgezählt sind, dürften Donaufunker nur mit Donaufunkern über Funk sprechen. Auf den Sportfrequenzen, die im Betriebsfunkbereich liegen, ist der Besitz und das Betreiben von Funkanlagen anmelde- und gebührenpflichtig. Eine „Funkerlizenz“ oder „Funkerprüfung“ sind dafür aber nicht erforderlich. Die Behörde sorgt für einen störungsfreien Funkbetrieb und überwacht den Funkverkehr. Allfällige „Störenfriede“ werden geortet und verfolgt. Die beiden Frequenzen dienen der Abwicklung von Regatten und segelsportlichen Veranstaltungen, sowie der Verständigung beim Segelsport. Natürlich werden auf diesen Frequenzen auch Notrufe und Gefahrenmeldungen verbreitet. Die Sendeleistung der bewilligten Funkgeräte beträgt 6 Watt, das ist 60 mal stärker wie die LPD’s, 12 mal stärker als PMR’s und 50 % mehr, als im CB-Bereich erlaubt sind. Nachdem es keine Beschränkung (außer der Vorgabe des Abstrahlungswinkels wegen der Nähe zu Ungarn bei ortsfesten Funkanlagen) für externe Antennen gibt, können solche im Topp montiert werden. Funkverbindungen können daher über den ganzen See aufgenommen werden. Die Reichweite beträgt 20 bis 30 km und die Verbindung ist störungsfrei. Zu beachten ist, dass sich Funkwellen im UKW-Bereich nur geradlinig ausbreiten, zwischen den Antennen muss Sichtverbindung herrschen; daher: je höher die Antenne montiert ist, desto weiter kann ich senden und empfangen. Kaum ein Segler ist ohne Handy unterwegs. So kann er im Notfall über offizielle Stellen Hilfe anfordern oder sich mit einem Segelfreund verabreden. Auch Regatten wurden schon mit Handys über eine Konferenzschaltung abgewickelt – die Rechnung ließ dann aber manche Handy-Befürworter erblassen. Auch der Anruf der Freundin beim Bojenleger hat manchen Wettfahrtleiter schon zur Verzweiflung getrieben. 10 Minuten Besetztzeichen zu hören, ist nicht angenehm. Für den individuellen Gebrauch ist die Ausrüstung mit einem Mobiltelefon aber sicher zu empfehlen. Unbestritten sind die Vorteile von guten UKW-Funkgeräten: Wenn ich um Hilfe rufe, werde ich von allen Teilnehmer auf derselben Frequenz gehört; Warnungen und Gefahrenmeldungen werden von allen Teilnehmern gleichzeitig empfangen. Nachdem diese Geräte einer Typenzulassung unterliegen, sind sie teurer als nicht geprüfte; Anmeldung, Frequenzzuteilung und monatliche Gebühr kosten etwas. Aber die eigene Sicherheit sollte dem Segler das wert sein. Der Landessegelverband hat ab Herbst 2004 in Zusammenarbeit mit der Fernmeldebehörde die Möglichkeit geschaffen, allen Seglern am Neusiedler See einen Funkkanal für Notrufe, Gefahrenmeldungen und Verständigung beim Segeln zur Verfügung zu stellen. Dass dazu auch eine Infrastruktur geschaffen werden muss, ist klar und bedarf einiger Vorbereitung. Sollten Sie an einer Funkstation im 2 Meter Band Interesse haben, bitten wir Sie mit unserem Funkreferenten Hannes Hötzl ( funk@lsv-burgenland.at ) Kontakt aufzunehmen.
Die Funkfrequenz des LSV
Der LSV-Bgld. betreut die Teilnehmer am Funknetz-Neusiedler See durch:
Für die Tätigkeit des LSV-Bgld. wird eine Jahresgebühr von € 20,- eingehoben. Das Einhalten den nachstehenden Funkordnung ist für alle Teilnehmer verbindlich. Zuwiderhandlungen haben den Entzug der Mitbenützungserlaubnis zur Folge. Das Anmeldeformular ist auszudrucken und unterschrieben an den Referenten für Funkangelegenheiten per Post zu senden.Teilnehmer ohne Druckmöglichkeiten, fordern das Formular an und erhalten dieses auf dem Postweg. In der Regel sind Funkverbindungen im 2m Band am See störungsfrei. Trotzdem kann der LSV-Bgld. die Ungestörtheit von Funkverbindungen nicht garantieren, weil diese von der technisch korrekten Installation der Antenne, der einwandfreien Funktion des Funkgerätes und auch von Witterungsbedingungen abhängig sind. Auch mangelnde Qualität der Stromversorgung des Funkgerätes kann die Verbindung beeinträchtigen. Die Unterstützung des LSV-Bgld. bei Störungen bleibt aber zugesagt. Yachtclubmitglieder mit bestehender Mitgliedschaft ihres Vereins im Landessegelverband Burgenland, die bereits ein angemeldetes Funkgerät an Bord haben, erhalten auf Wunsch Sonderkonditionen, wenn sie auf die neue vierte Seglerfrequenz „umsteigen“ und dadurch die drei Regattafrequenzen am See entlasten. Bei bestehender Funkbewilligung vereinfacht sich die notwendige Administration und verringert den Aufwand des LSV-Bgld. Nach Erhalt der Funkbewilligung hat der Teilnehmer die Funkanlage binnen 12 Monaten betriebsbereit zu stellen. Die ordnungs- und bestimmungsgemäße Funktion wird durch Organe der Funküberwachung überprüft. Der Funküberwachung ist daher Zutritt zum Funkgerät zu gewähren. Beachten Sie bitte, dass die Funkbewilligung nur für das Gebiet des Neusiedler Sees Gültigkeit hat. Die Verwendung des Funkgerätes außerhalb dieses Gebiets ist nicht zulässig und kann zum Verlust der Funkbewilligung führen. Mitgehörte Funksprüche anderer Frequenzteilnehmer unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Inhalte von mitgehörten Funksprüchen dürfen daher weder verwendet und verwertet, noch weitergegeben werden. Der LSV-Bgld. wird gesetzliche Änderungen zeitgerecht bekannt geben; trotzdem ist der Inhaber der Funkbewilligung von sich aus verpflichtet, sich über bestehende und zukünftige Verordnungen zu informieren und diese zu beachten. Hannes Hötzl eh., Referent für Funkangelegenheiten im LSV-Bgld. ( funk@lsv-burgenland.at ) (Hinweise und Bemerkungen Funknetz Neusiedler See/ Mai 2004)
Funkordnung des LSV Burgenland Ziel der Funkordnung ist es, einen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Funkverkehr störungsfrei abzuwickeln.
„Fertö 13/Yacht Sirius von Fertö 20 kommen“ „Hier Fertö 20, Fertö 13/Yacht Sirius kommen“ „Hier Fertö 13/Yacht Sirius, Frage Standort“ „Hier Fertö 20, eine Kabellänge südlich Bauminsel vor Anker“ „Hier Fertö 13/Yacht Sirius, komme aus Richtung Neusiedl zu Euch“ „Hier Fertö 20, warten auf Euch, verstanden, Ende“ „Hier Fertö 13/Yacht Sirius, verstanden Ende“ Diese Funkordnung ist eine vorläufige und kann durch den LSV-Bgld in Zusammenarbeit mit dem Fernmeldebüro und den Teilnehmern den sich u.U. ändernden Verhältnissen und Bedürfnissen angepasst werden. Download: Telekommunikationsgesetz 2003-Funkanlagen.pdf (111 KB) |
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