Bestimmungen für Wettfahrtleiter der Stufe 1 - Basislizenz (Club Race Officer)

 

Bestimmungen für Wettfahrtleiter der Stufe 1

Basislizenz (Club Race Officer)  

Gültig ab 1.2.2019  
 

Der Begriff „Wettfahrtleiter“ gilt in diesem Dokument Geschlechter unabhängig. Um die Formulierungen leichter lesbar und verständlich zu gestalten wird auf eine Geschlechter spezifische Formulierung verzichtet.
 

1.         Präambel 

1.1.      Der Österreichische Segel-Verband und sein Wettfahrtausschuss sind verantwortlich für die qualitative und kompetente Ausbildung von Wettfahrtleitern in Österreich.  

1.2.      60% aller Regatten in Österreich finden auf der Ebene Yardstick bis Klassenregatta statt. Und das bedingt eine entsprechende Ausbildung der Wettfahrtleiter Stufe 1 (Basislizenz). 

1.3.      Um dem Rechnung zu tragen, kann der OeSV es als Ergänzung zur Schiene OeSV die Ausbildung der Wettfahrtleiter der Stufe 1 (Basislizenz) an die Landessegelverbände übertragen. 

1.4.      Im Folgenden Dokument wird der Prozess zur Erlangung bzw. Verlängerung der Basislizenz lt. Pkt. 1.3 im Wirkungsbereich des Landessegelverband Burgenland (LSV-Bgld.) geregelt. 

2.         Grundlagen 
 

Als Basis gelten die „Bestimmungen für Wettfahrtleiter und Schiedsrichter des OeSV“ in der gültigen Fassung. 

Die Lizenzbewerber müssen Mitglied eines ordentlichen Vereines des LSV-Bgld. sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. 

3.       Ausbildungsschiene LSV-Bgld. 

Die Ausbildung von Wettfahrtleitern der Stufe 1 obliegt dem Ausbildungsverantwortlichen (AV) des LSV-Bgld. Der AV ist auf der Homepage des LSV-Bgld. namhaft gemacht und Ansprechpartner für alle Interessenten an der Basislizenz. Der AV kann bei der Organisation der Ausbildung erfahrene Wettfahrtleiter (Mentoren) beiziehen.  
 

Die Erteilung der Basislizenz obliegt dem LSV-Bgld. auf Empfehlung des AV. Der AV ist Vorsitzender des Lizenzbeirates des LSV- Bgld., die Mitglieder der Lizenzbeirates (2 Personen) müssen OesV Race Officials der Stufe 3 sein und werden vom Vorstand des LSV-Bgld. bestellt. 
 

Aufgabe des Lizenzbeirates ist die Unterstützung des AV bei der Beurteilung von Lizenzbewerbern. 
 

4. Erlangung der Lizenz Stufe 1
 

4.1       Der LSV-Bgld. organisiert pro Jahr die notwendige Anzahl an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Stufe 1. Die Ausbildungsveranstaltungen finden im Rahmen von Regatten (Ausbildungsregatten) statt und werden bis 1.Februar auf der Homepage des LSV-Bgld. veröffentlicht. Im Rahmen der Ausbildungsregatten erfolgt eine kombinierte theoretische und praktische Schulung. Die theoretische Schulung hat mind. 4 Stunden zu betragen und umfasst die Grundlagen der Regattaorganisation (Vorbereitung, Wasserarbeit, Nachbereitung), Aufgaben des Regattateams, Anwendung der OeSV Richtlinien für Wettfahrtleiter für Regatten der Stufe 1.
 

4.2.      Im Anschluss an diese Veranstaltungen wird vom LSV-Bgld. ein Teilnahmezertifikat und bei positiver Beurteilung durch den AV die Einladung zum Fachgespräch mit dem Lizenzbeirat ausgestellt. Im Rahmen des Fachgespräches werden die persönlichen und inhaltlichen Fähigkeiten anhand von Fallbeispielen unter Berücksichtigung der erforderlichen Lerninhalte für die Stufe 1 festgestellt und im Falle einer positiven Beurteilung durch den AV, die Lizenz Wettfahrtleiter Stufe 1 durch den LSV-Bgld. ausgestellt.
 

4.3.      Die Lizenz ist bis zum auf die jeweilige olympischen Periode (Olympiade) folgenden 31.März gültig, danach gelten die Bestimmungen für die Verlängerung einer Lizenz (Pkt. 5.) 
 

5. Verlängerung einer Lizenz Stufe 1
 

5.1       Nach Ablauf der Gültigkeit einer Lizenz im Sinne des Pkt. 4.3 ist zur Verlängerung ein verpflichtender Theoriekurs (Auffrischungskurs) zu besuchen. Der Theoriekurs wird vom LSV-Bgld. organisiert und befasst sich schwerpunktmäßig mit Regeländerungen der Wettfahrtregeln Segeln (World Sailing) die nach Ablauf der olympischen Periode in Kraft treten, bzw. der Auffrischung von Grundlagen der Wettfahrtorganisation. Die Kurstermine werden auf der Homepage des LSV-Bgld. veröffentlicht.
 

5.2       Nach Teilnahme am Auffrischungskurs wird vom LSV-Bgld. ein Teilnahmezertifikat ausgestellt und auf Empfehlung des AV ggf. die Verlängerung der Lizenz erteilt. Die Gültigkeit entspricht Pkt. 4.3
 

6. Evaluierung von Lizenzen 

Der LSV-Bgld. behält sich das Recht vor, anlassbezogen die jederzeitige Evaluierung von bestehenden Lizenzen vorzunehmen und allenfalls erforderliche Maßnahmen zu treffen (Schulungen, Coaching, Aussetzen der Gültigkeit, Entzug).  

Rainer Holzer/Landesbeauftragter des Burgenlandes für Lizenzsystem und Praxisausbildung EM: lizenz@lsv-burgenland.at