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NADA Austria

Regeln für die Austragung von Landesmeisterschaften

im Bereich des Landessegelverbandes Burgenland, gültig ab 2004.

I

Landesmeisterschaften (LM) können für Klassen durchgeführt werden, die lt. ÖSV als solche definiert sind. Gegebenenfalls kann das Präsidium des LSV-Bgld. Ausnahmen für Klassen genehmigen, die eine Anerkennung als ÖSV-Klasse anstreben, jedoch nicht länger als für einen Zeitraum von zwei Jahren. Teilnahmeberechtigt sind Yachten mit gültigem Yachtzertifikat.

II

Pro Kalenderjahr und Klasse ist nur eine LM zulässig, die von einem Mitgliederclub bis 30. November des Vorjahres beim Regattareferenten des LSV-Bgld. zu beantragen ist. Der LSV-Bgld. entscheidet, für welche Klassen eine LM durchgeführt wird und (sollten mehrere Anträge für eine Klasse vorliegen) bei welchen Club.

III

Sinngemäß sind bei einer LM alle Regeln einer Schwerpunktregatta lt. jeweiliger WO des ÖSV bindend mit folgenden Zusätzen:

  1. In Jollen- und Katamaranklassen müssen mindestens 10, in Kreuzerklassen mindestens 6 Yachten von denen mindestens 3 für Yachtclubs des LSV-Bgld. gemeldet haben, in wenigstens einer Wettfahrt starten.
  2. Es sind mindestens 3 wertbare Wettfahrten für eine LM erforderlich. Streichresultate sind ab 4 Wettfahrten zulässig.
  3. Der Veranstalter hat einer Klasse, die eine LM durchführt, einen den Klassenbestimmungen entsprechenden Kurs auszulegen. Ein gemeinsamer Start mehrerer Klassen ist nicht zulässig.
  4. Der veranstaltende Club ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor Meldeschluss dem zuständigen Referenten des LSV-Bgld. die Ausschreibung mit Angabe des Wettfahrtleiters und des Jury-Vorsitzenden zur Genehmigung vorzulegen. Mindestens ein Mitglied des Schiedsgerichtes muss aus einem anderen als dem veranstaltenden Club sein. Gegebenenfalls kann der LSV-Bgld. einen Beobachter zu einer LM entsenden, dieser ist vom Veranstalter bei seiner Aufgabe zu unterstützen.
  5. Der veranstaltende Club ist verpflichtet, spätestens 2 Wochen nach Ende der LM eine vollständige Ergebnisliste an das zuständige Referat des LSV-Bgld. zu senden.
  6. Punkt 1) kann für einzelne Klassen durch den Referenten des LSV-Bgld. bei Bedarf geändert werden.
  7. Jeder Verein, der eine Landesmeisterschaft ausschreibt, ist verpflichtet, eines seiner Mitglieder als Jurymitglied zu einer anderen Regatta im Bereich des LSV-Bgld. zu entsenden. Diese Regelung gilt pro ausgeschriebener Klasse und Veranstaltung. Die Koordination obliegt dem Referat für Wettfahrtangelegenheiten.

IV

Der Titel „Landesmeister des Burgenlandes 20.. in der Klasse .......” erhält der rangbeste Steuermann, der - unabhängig seines Wohnsitzes oder seiner Staatsbürgerschaft - als Mitglied eines im LSV-Bgld. vertretenen Clubs beim ÖSV gemeldet ist und für diesen gestartet ist, auch wenn er nicht Gesamtsieger der Regatta ist. Die Ehrung aller Landesmeister erfolgt in einer vom LSV-Bgld. organisierten Veranstaltung nach Saisonende.






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