Obwohl der Neusiedler See „nur" eine durchschnittliche Wassertiefe von ca. 1,1 m
erreicht, birgt er auch Gefahren: überraschend einsetzender Starkwind führt immer
wieder zu hohem Wellengang; Wassersportbegeisterte bzw. Erholungssuchende
verlieren dann oft die Kontrolle über ihr Gerät und werden abgetrieben. Einsatzkräfte
müssen diese Personen dann suchen und bergen.
Der Betrieb von Sportfahrzeugen und Segelbrettern ist daher am Neusiedler See laut
Verordnung des Landeshauptmannes, LGBI. Nr. 13/1997, nur erlaubt, wenn optische Notsignalgeber/ Notblitzleuchten mitgeführt werden. Dies gilt z.B. auch für Segelfahrzeuge, Ruder- und Tretboote, Elektroboote, Boote mit Verbrennungs-motoren oder für Surfer und Kite-Surfer. Verstöße sind als Verwaltungsübertretung strafbar.
Ausgenommen von diesem Gebot sind nur Fahrten im Rahmen behördlich bewilligter
Wassersportveranstaltungen und Probefahrten von Bootsbauern.
Optische Notsignalgeber / Notblitzleuchten sind LED-Lichter, die im Gefahrenfall in
Betrieb gesetzt werden können und ein weißes helles Funkellicht mit einer Blitzfolge
von rund 60 Blitzen pro Minute ausstrahlen. Sie sind tagsüber bis zu 1,5 km und
nachts bis zu 3 km zu erkennen. Diese Geräte erhöhen die Erfolgsaussichten
bei Rettungs- bzw. Bergeaktionen erheblich und sind im Fachhandel für Bootzubehör erhältlich.
Rechtzeitig gesehen werden, kann Ihr Leben retten!