Sicher am Neusiedler See unterwegs

Obwohl der Neusiedler See „nur" eine durchschnittliche Wassertiefe von ca. 1,1 m

erreicht, birgt er auch Gefahren: überraschend einsetzender Starkwind führt immer

wieder zu hohem Wellengang; Wassersportbegeisterte bzw. Erholungssuchende

verlieren dann oft die Kontrolle über ihr Gerät und werden abgetrieben. Einsatzkräfte

müssen diese Personen dann suchen und bergen.

 

Der Betrieb von Sportfahrzeugen und Segelbrettern ist daher am Neusiedler See laut

Verordnung des Landeshauptmannes, LGBI. Nr. 13/1997, nur erlaubt, wenn optische Notsignalgeber/ Notblitzleuchten mitgeführt werden. Dies gilt z.B. auch für Segelfahrzeuge, Ruder- und Tretboote, Elektroboote, Boote mit Verbrennungs-motoren oder für Surfer und Kite-Surfer. Verstöße sind als Verwaltungsübertretung strafbar.

 

Ausgenommen von diesem Gebot sind nur Fahrten im Rahmen behördlich bewilligter

Wassersportveranstaltungen und Probefahrten von Bootsbauern.

 

Optische Notsignalgeber / Notblitzleuchten sind LED-Lichter, die im Gefahrenfall in

Betrieb gesetzt werden können und ein weißes helles Funkellicht mit einer Blitzfolge

von rund 60 Blitzen pro Minute ausstrahlen. Sie sind tagsüber bis zu 1,5 km und

nachts bis zu 3 km zu erkennen. Diese Geräte erhöhen die Erfolgsaussichten

bei Rettungs- bzw. Bergeaktionen erheblich und sind im Fachhandel für Bootzubehör erhältlich.

 

Rechtzeitig gesehen werden, kann Ihr Leben retten!