Das Prüfungswesen des Österreichische Segel-Verbands

19.06.2012 Der OeSV hat die bescheidmäßige Feststellung als Prüfungsorganisation im Sinne des § 15 SeeSchFG beantragt.

 

Durch die am 16. Mai 2012 veröffentlichte Novelle des SeeSchFG und die am 25. Mai 2012 herausgegebene neue SeeSchFVO besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf bescheidmäßige Feststellung als Prüfungsorganisation an das BMVIT zu stellen, sofern die dafür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden.

 

Befähigungsausweise (BFA), die von solchen Prüfungsorganisationen ausgestellt werden, berechtigen zum Erwerb eines Internationalen Zertifikates für die Führung von Jachten (ICC). Auf Grund von Übergangsbestimmungen wird dies bereits rückwirkend für alle BFA gelten, die von Prüfungsorganisationen seit 1.1.2012 ausgestellt wurden, sofern sie ihre bescheidmäßige Feststellung innerhalb von sechs Monaten ab Inkrafttreten der Novelle beantragen. Durch den mit 19. Juni 2012 überreichten Antrag hat der OeSV sichergestellt, dass diese Übergangsregelung für seine seit 1.1.2012 ausgestellten BFA zur Anwendung gelangt.

 

Diese Bestimmungen gelten für Befähigungsausweise zur Führung von Jachten auf See, also in den Fahrtbereichen 1 - 4 laut SeeSchFVO. An den Regelungen für Binnenscheine, die der OeSV wie bisher ausstellt, ergeben sich damit keine Änderungen.

 

Im Zusammenhang mit dem Prüfungs- und Führerscheinwesens unterhält der OeSV auch institutionalisierte Beziehungen zu gemeinnützigen und gewerblichen Ausbildungsstätten. Diese genießen insofern eine Sonderstellung, als sie sich gegenüber dem OeSV zur Einhaltung genau definierter "Lizenzierungsbestimmungen" verpflichten und im Gegenzug Erleichterungen bei der Organisation und Abwicklung von Prüfungen in Anspruch nehmen können. Eine jeweils aktuelle Liste ist unter der Rubrik "OeSV-geprüfte Ausbildungsstätten" enthalten.

 

Im Hinblick auf die dargestellten gesetzlichen Änderungen, aber auch im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der Qualität befinden sich derzeit einige Themen in Bearbeitung. Dies betrifft vor allem Prüfungsordnung BFA FB 1 - 4, einschließlich Lernzielkataloge und Musterbeispiel- bzw –fragensammlung Prüfungsordnung Binnen, einschließlich Lernzielkataloge und Musterbeispiel- bzw –fragensammlung Prüferstatut und "Code of Conduct", Liste der lizenzierten Prüferinnen und Prüfer. Kriterien für die Anerkennung als OeSV-geprüfte Ausbildungsstätte bzw. als "ISAF-approved"

und vieles mehr.

 

Der OeSV wird diese Themen in einem transparenten Prozess und Einbindung alles Interessensgruppen bearbeiten. Alle, die konstruktiv dazu beitragen möchten, sind herzlich zur Mitarbeit eingeladen.

 

Weitere Neuigkeiten unter: www.segelverband.at/segelsport/pruefungswesen_und_fuehrerscheine/

 

Die OeSV-geprüften Ausbildungsstätten finden Sie  unter:

www.segelverband.at/segelsport/pruefungswesen_und_fuehrerscheine/oesv_gepruefte_ausbildungsstaetten/