Gastrecht in den Yachtclubs

Ich möchte einen Beitrag im BYC-Forum, der sich um das Gastrecht zwischen den Yachtclubmitgliedern handelt, richtig stellen: 

Das Gastrecht wurde gemeinsam mit den Mitgliederclubs in Form und auf Papier gebracht. Das Gastrecht ist ein autonomes Recht jedes Yachtclubs, aber durch diese allgemein bekannte Regelung ist es gelungen jedem Club, aber auch jedem Mitglied, eine Unterlage zu geben, nach der er/sie sich richten kann.

Der Artikel unter "Fahrtensegeln" bezieht sich nur auf die ab 2017 nicht mehr stattfindende Aktion "sail4miles".

Lieber Schwermatrose - genau lesen!

Alles Nähere findest du unter:

http://www.lsv-burgenland.at/revierinformation/gaesteinformation.html

J.M.