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NADA Austria

Grenzübertritt nach Ungarn mit dem Boot am See

Offene Grenze Österreich-Ungarn - Grenzübertritt nach Ungarn per Boot

Mit Verordnung vom 29. Juni 2001 (Sicherheitsdirektion Burgenland) ist seit Juli 2001 der Grenzübergang am Wasser nach Ungarn auch für Einzelschiffe möglich.  

Gegenüber früher gibt es nach dem Grenzkontrollgesetz heute keine Anlege- oder Deklarierungsmodalitäten mehr. Lediglich ein Reisedokument (Reisepass oder Lichtbildausweis - alt oder neu, beide müssen gültig sein) sind unbedingt mitzuführen. Dokumente à la Führerschein genügen keinesfalls!  

Der Grenzübertritt kann in beide Richtungen rund um die Uhr erfolgen.  

Selbstverständlich sollen auf allen Schiffen, die nach Ungarn reisen, die österreichische Nationale am Heck und die ungarische Gastlandflagge unter der Steuerbordsaling gesetzt sein. Reisepass nicht vergessen.  

Für die Ein- und Ausfuhr von Waren gelten die normalen Zollbestimmungen. Anlegen kann man am Schwimmsteg des FTVE.  

Der Grenzübertritt auf dem Festland ist beim Grenzstein B 2 nun ebenfalls rund um die Uhr möglich, jedoch nur per Fahrrad oder Pferdekutsche.

Genauere Auskünfte gibt auch gerne die  

Polizeiinspektion mit Außengrenze Mörbisch am See - Seedienst  

Telefon: 059 133 – 1107

eMail: pi-b-moerbisch-am-see@polizei.gv.at

Adresse: 7072 Mörbisch/See, Ödenburger Straße 4

 

Neuigkeiten bez. Schengen, Euro & Co! 

Ab 21. Dezember 2007 wurde das Gebiet des so genannten Schengen-Raumes von 15 auf 24 Staaten erweitert. Grenzkontrollen finden in der Regel nicht mehr statt. Die Mitnahme eines Reisedokumentes (Pass oder Personalausweis) ist aber dennoch erforderlich.  Der Führerschein ist kein Reisedokument. Nur aus dem Reisepass oder Personalausweis ist die Nationalität ablesbar. Ein Führerschein weist nicht nach, dass der Inhaber auch automatisch Österreicher ist.

Gegenwärtig gehören dem Schengen-Raum 15 Staaten an:

Die EU-Mitglieder Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien sowie die Nicht-EU-Mitglieder Norwegen und Island.  

Ab 21. Dezember 2007 wurde das Schengen-Gebiet um folgende EU-Mitglieder erweitert:

Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.  

Die Grenzkontrollen zur Schweiz sind ab 12. Dezember 2008 weggefallen. Der Beitritt der Schweiz wurde durch eine Volksabstimmung im Jahr 2005 ermöglicht.  

Was ist mit dem Flugverkehr?

Im Flugverkehr sind die Grenzkontrollen bei Reisen in eines der neun Länder, die nun dem Schengener Abkommen beitreten, mit 30. März 2008 weggefallen. In der Schweiz fallen die Kontrollen im Flugverkehr mit 29. März 2009. 

Außerhalb des Schengen-Raumes bleiben die EU-Mitglieder:

Großbritannien, Irland, Bulgarien, Rumänien und Zypern. Auch zu Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien und Albanien finden weiterhin Grenzkontrollen statt.  

Euro im Vormarsch

Nachdem der Euro bereits seit 1. Januar 2007 in Slowenien gilt, haben nun auch die Mittelmeerstaaten Malta und Zypern (griechischer Teil) den Euro eingeführt.

In Malta können Lira nur noch bei der Zentralbank umgetauscht werden. In Zypern ist ein gebührenfreier Umtausch des Pfund in Euro ab 1. Juli 2008 nur noch bei der Zentralbank gebührenfrei möglich.  

Auch die übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die der Gemeinschaft seit 2004 beigetreten sind, wollen den Euro übernehmen. Als realistisch gilt folgender Zeitplan:

2009: Slowakei

2010: Estland, Lettland, Litauen

2012: Polen, Tschechien

2013: Ungarn

2015: Bulgarien, Rumänien  

Ab 1. Januar 2008 ist der Euro in 15 der 27 EU-Mitgliedsstaaten gesetzliches Zahlungsmittel:

Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich (einschließlich der außereuropäischen Überseedepartements Gouadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, St.Pierre et Miquelon, Mayotte und Reunion), Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Slowenien, Spanien (einschließlich Kanarische Inseln) und Zypern. Darüber hinaus ist die Gemeinschaftswährung in den Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan gesetzliches Zahlungsmittel. Montenegro und die nominell zu Serbien gehörende Region Kosovo haben den Euro einseitig übernommen.

In Großbritannien gilt die baldige Einführung des Euro als unwahrscheinlich, in Dänemark und Schweden wurde die Gemeinschaftswährung in Referenden abgelehnt.  



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